Die Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyseuren in Power-to-Gas-Anlagen sieht sich verschiedenen rechtlichen Herausforderungen gegenüber, welche die Marktfähigkeit beeinträchtigen könnten. Zugleich könnten Anpassungen des Rechtsrahmens jedoch auch Chancen bieten, die Bedingungen für diese Technologie entscheidend zu verbessern.
Ziele
Vor diesem Hintergrund sollen die Arbeiten zu den Regulatorien der H2-Erzeugung folgende Fragen beantworten:
- Wer darf PtG-Anlagen betreiben? Dies ist insbesondere für Strom- und Gasnetzbetreiber nach den Entflechtungsregeln relevant
- Inwieweit können Versorgungsunternehmen, die sowohl Strom- als auch Gasnetze betreiben, unter den bestehenden Entflechtungsregeln ihre Netzplanung durch Sektorkopplung optimieren?
- Welche regulatorischen Hindernisse beeinträchtigen die vielversprechendsten Business Cases für PtG?
- Welche Erlösquellen stehen den PtG-Anlagenbetreibern nach den Marktregeln zur Verfügung?
- Welche Lehren wurden international in Bezug auf die Regulierung von Sektorkopplungstechnologien gezogen?
- Welche konkreten politischen Instrumente würden der Sektorkopplung und PtX zum Erfolg verhelfen?
Vorgehen
Im ersten Projektjahr hat das Subprojekt 2 unter der Leitung der Universität Luzern den bestehenden Rechtsrahmen für PtG in der Schweiz sowie die diesbezüglichen Vorgaben im sog. «Mantelerlass» zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes analysiert. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Entflechtungsvorgaben, da diese bestimmen, wer PtG-Anlagen betreiben darf und wie diese finanziert werden können.
Im zweiten Projektjahr stand der Rechtsrahmen in der Europäischen Union und den Nachbarstaaten Deutschland und Österreich im Fokus. Hier wurde insbesondere untersucht, inwiefern der dortige Rechtsrahmen Power-to-Gas-Anlagen bereits konkreter adressiert und welche Auswirkungen sich hieraus auf die Schweiz ergeben.
Im dritten Projektjahr werden die Erlöspotenziale von PtG-Anlagen betrachtet und untersucht, inwiefern der Rechtsrahmen hierbei Anreize für die Verwendung von erneuerbaren Gasen aus PtG setzt oder diese hemmt.
Im letzten Projektjahr werden die gewonnenen Erkenntnisse der ersten drei Jahre genutzt, um konkrete Rechtssetzungsvorschläge zu entwickeln, mit denen sich die Durchsetzung der PtG-Technologie erleichtern liesse.
Beteiligte Partner
Die Fachgruppe zu den Regulatorien der H2-Erzeugung wird vom Subprojekt 2 unter der Leitung der Universität Luzern betreut. Zudem sind folgende Umsetzungspartner beteiligt:
- Erdgas Ostschweiz AG https://www.erdgasostschweiz.ch/
- Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE https://www.strom.ch
- Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG https://gazenergie.ch/de/
- Verein der H2 Produzenten https://www.h2produzenten.ch/
Resultate
Die Untersuchung des bestehenden Rechtsrahmens hat gezeigt, dass PtG-Anlagen bislang noch nicht spezifisch durch das Recht adressiert werden. Dies soll sich im Rahmen des sog. Mantelerlasses ändern, der insbesondere für die Errichtung solcher Anlagen ausserhalb der Bauzone, etwa nahe eines Laufwasserkraftwerkes, erhebliche Erleichterungen mit sich bringen würde. Nicht konkret geregelt ist die Entflechtung von PtG-Anlagen. Die ElCom ist bislang der Ansicht, Speicher (und damit möglicherweise auch PtG-Anlagen) seien vom Netz zu entflechten. Dies hätte zur Folge, dass der Aufbau einer PtG-Infrastruktur nicht über die regulierten Netznutzungsentgelte erfolgen könnte. Dann würden solche Anlagen wohl nur errichtet, soweit hierfür profitable Geschäftsmodelle identifiziert werden können.
Die Betrachtung des europäischen Umfelds führte zu der Erkenntnis, dass die PtG-Technologie in der EU sowie ihren Mitgliedstaaten Deutschland und Österreich bereits deutlich konkreter geregelt wird, als dies in der Schweiz bislang der Fall ist. Insbesondere definiert das Unionsrecht Energiespeicher in einer Weise, die auch PtG-Anlagen einschliesst, da keine Rückverstromung verlangt wird. Das Unionsrecht fordert grundsätzlich eine Entflechtung von PtG-Anlagen, lässt aber gewichtige mitgliedstaatliche Ausnahmen zu, wovon Deutschland und Österreich Gebrauch gemacht haben. Zudem fördert die EU Elektrolyseure finanziell. Deutschland und Österreich fördern PtG-Anlagen darüber hinaus insbesondere über eine Befreiung von finanziellen Belastungen wie den Stromnetznutzungsentgelten.